Logopontis Organisatorisches

Verordnungen

Für Ihre individuelle Behandlung benötigen Sie bzw. Ihr Kind eine Heilmittelverordnung „Rezept“ von Ihrem Kinderarzt, Neurologen, HNO-Arzt, Phoniater, Internisten, Allgemeinmediziner, bzw. dem Kieferorthopäden oder Zahnarzt.

Es kann auch eine Verordnung für eine Beratungs-, bzw. Diagnostikeinheit ausgestellt werden.

Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten der logopädischen Therapie.

Zuzahlung Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Ansonsten beträgt der Eigenanteil nach den Heilmittelrichtlinien 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro Rezeptgebühr.

Private Krankenversicherungen übernehmen in unterschiedlichem Umfang die Therapiekosten. Es besteht die Möglichkeit einen Kostenvoranschlag für Sie zu erstellen, den Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie können sich jedoch auch bei Ihrer Versicherung informieren, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden und sich dann mit mir in Verbindung setzen, um einen Kostenplan zu erstellen.

 
Terminvereinbarung
Bitte setzen Sie sich mit mir zur Terminvereinbarung
telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.
Telefon: +49 (0) 63 32-8 07 63 96
E-Mail: martina.kreuer@logopontis.de